Steuernews für Mandanten

Ausgabe:

Ausgabe April 2026:

Altersvorsorgereformgesetz

Gesetzentwurf im Bundestag beraten

BFH entscheidet über Pensionszusagen

Neue Urteile des BFH kräftigen steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Direktzusagen

Hinweispflichten für Arbeitgeber

Seit Jahresbeginn müssen Arbeitnehmer bestimmter Berufsgruppen bei der Arbeit einen Personalausweis mit sich führen

Steuerfalle bei Geldgeschenk zu Ostern vermeiden

Enge Auslegung des Begriffs der „üblichen Gelegenheitsgeschenke“

Jahresabschluss 2025

Wichtige Punkte bei der Jahresabschlusserstellung

International: Pauschalsteuer bei beschränkter Steuerpflicht

Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Steuererklärung mit okElster-App

Finanzbehörden treiben Digitalisierung für Steuererklärungen voran

Schnelle und langsame Finanzämter

Schnellstes und langsamstes Finanzamt liegen in Hessen

Altersvorsorgereformgesetz

Stärkung der privaten Altersvorsorge

Die Bundesregierung hat im Februar 2026 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vorgelegt. Die private Altersvorsorge soll kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter werden. Das verspricht die Bundesregierung im Gesetzentwurf, der Ende Februar in erster Lesung vom Bundestag beraten wurde. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.

Einzelheiten

Das Gesetzesvorhaben soll die freiwillige private Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente fördern und umfassend reformieren. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten soll künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen werden. Geplant sind sogenannte Standard-Altersvorsorge-Depots, bei denen individuelle Entscheidungen nur im Fall einer gewünschten Abweichung von den Standardeinstellungen erforderlich sind.

Auszahlungsphase, Abschlusskosten

Die Auszahlungsphase soll künftig flexibel gestaltet werden. Altersvorsorgende sollen neben lebenslangen Leistungen auch zwischen Auszahlungsplänen bis mindestens zum 85. Lebensjahr wählen können. Die Abschlusskosten für private Altersvorsorgeverträge sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, sodass die Fixkostenbelastung bei vorzeitigem Vertragswechsel gering bleibt.

Kinderzulagen

Der Gesetzentwurf sieht beitragsproportionale Kinderzulagen vor, die ab Eigenbeiträgen von € 100,00 pro Monat in voller Höhe ausgezahlt werden sollen. Geplant ist eine beitragsproportionale Grundzulage von 30 Cent (ab 2029 35 Cent) für jeden Euro Eigensparleistung bis zu einem jährlichen Betrag von € 1.200,00 Euro sowie 20 Cent für jeden Euro für jährliche Eigenbeiträge von € 1.200,01 bis zu einem Höchstbetrag von € 1.800,00. Die Höchstzulage beträgt € 300,00 pro Kind (Entwurf § 84 Einkommensteuergesetz/EStG).

Stand: 26. März 2026

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