Steuernews für Mandanten

Ausgabe:

Ausgabe März 2025:

Bilanzoffenlegung 2023

Gnadenfrist für verspätete Offenlegung

Standortranking 2025

Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht Länderindex 2025

Vorabpauschale für Investmentfonds 2026

Bundesfinanzministerium veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2025/2026

Einkommensteuererklärung 2024

Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten kürzere Abgabefristen

Geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen

Investitionsabzugsbetrag ermöglicht schnellere Abschreibung von Wirtschaftsgütern

Auslandspauschalen 2025

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland

Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Vervielfältiger für 2025

Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen

Auslandspauschalen 2025

Auslandsreisen

Für beruflich bedingte Auslandsreisen berücksichtigen die Finanzbehörden Mehraufwendungen für Verpflegung regelmäßig als Werbungskosten/Betriebsausgaben. Das Bundesfinanzministerium/BMF veröffentlicht alljährlich aktualisierte anwendbare Pauschbeträge. Für 2025 gelten die im BMF-Schreiben vom 2.12.2024 (IV C 5 - S 2353/19/10010 :006) veröffentlichten Pauschsätze. Erstmalig in die Übersicht 2025 eingefügt wurden Pauschbeträge für Bhutan, Indien/Bangalore, Japan/Osaka, Liberia sowie die Türkei/Ankara.

Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug

Die in der Übersicht zu dem BMF-Schreiben aufgeführten Pauschbeträge für Übernachtungskosten können ausschließlich für eine lohnsteuerfreie Arbeitgebererstattung angewendet werden, nicht aber für den tatsächlichen Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug (R 9.7 Absatz 3 Lohnsteuerrichtlinien/LStR, R 4.12 Einkommensteuerrichtlinien/EStR). Die Pauschbeträge können außerdem für die Geltendmachung von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland verwendet werden.

Stand: 25. Februar 2025

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