Steuernews für Mandanten

Ausgabe:

Ausgabe März 2026:

Parkplatzmiete

Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Betriebs-Pkw

Kfz-Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung

BFH-Urteil v. 20.11.2025 VI R 4/23

Neue Kaufprämie für private E-Autos

Bundesregierung fördert wieder einmal die Anschaffung neuer privater E-Autos und Hybridfahrzeuge

Grundstückswertermittlungen im Bewertungsrecht

BMF gibt Baupreisindices sowie Verbraucherpreisindices für die Bewirtschaftungskosten 2026 bekannt

Besteuerung fiktiver Anteilserwerbe vermeiden

Steuerpflichtige Anteilserwerbe von ausscheidenden Gesellschaftern

International: Kampf gegen Steueroasen

Behörden aus Nordrhein-Westfalen kaufen umfangreichen Datensatz

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft

Automatischer Informationsaustausch jetzt auch für Kryptokonten

Karenzfrist für Jahresabschluss 2024

Bundesjustizministerium gewährt Gnadenfrist bis Mitte März 2026

Karenzfrist für Jahresabschluss 2024

Offenlegungsfrist bis 31.12.2025

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Während Kleinstkapitalgesellschaften die Wahl haben, den Abschluss nur zu hinterlegen, müssen alle anderen Gesellschaften (kleine, mittlere, große) ihn offenlegen (§ 325 Handelsgesetzbuch/HGB). Offenlegungspflichten bestehen auch für Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person als Komplementär haftet (z. B. GmbH & Co KG). Die Frist zur Hinterlegung endet ein Jahr nach dem Bilanzstichtag.

Gnadenfrist

Das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gewährt nun durch das Verschieben des Beginns der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren auf die zweite Märzhälfte eine Offenlegungsfristverlängerung für den Jahresabschluss 2024 bis zum 15.3.2026.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com