Steuernews für Mandanten

Ausgabe:

Ausgabe Mai 2025:

Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß

Hausgeldzahlung in Erhaltungsrücklagen

Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig

Geldwäschemeldung bei Immobilienkauf

Änderung der Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.2.2025

Kleinunternehmerbesteuerung 2025

Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben

Gelegenheitsgeschenke und Anstandsschenkungen

Welche Zuwendungen dürfen steuerfrei verschenkt werden?

Kaufkraftzuschläge 2025

Neues BMF-Schreiben vom 21.1.2025

Neue KI-Verordnung der EU

Was Firmeninhaber sowie Führungskräfte seit Februar 2025 beachten müssen

Mikromezzaninfonds

Bundesregierung legt Mikromezzaninfonds III auf

Geldwäschemeldung bei Immobilienkauf

Aktuelle Änderungen

Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt hat die alte Ampel-Regierung noch kurz vor den Neuwahlen die „Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien“ in das Bundesgesetzblatt gebracht (BGBl 2025 I Nr. 13 v. 20.1.2025). Der neue Verordnungstext enthält eine umfassende Neufassung des § 6 Abs. 1 der Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien 2020. Die Vorschrift regelt die Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität und gilt für Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder auch Steuerberater. Die Neufassung sieht u. a. vor, dass eine Geldwäscheverdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit erstattet werden muss, wenn der Kaufpreis einer Immobilie „um mehr als 25 % von dem tatsächlichen Verkehrswert des Geschäftsgegenstandes abweicht“. Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht dann, wenn die Wertdifferenz „auf einer dem Verpflichteten offengelegten unentgeltlichen Zuwendung beruht“.

Problematik in der Praxis

Nach der neuen Rechtslage müsste beim Verkauf einer Immobilie, die ursprünglich für € 1 Mio. angeboten und geschätzt war und für € 740.000,00 verkauft wird (Preisreduzierung mehr als 25 %), eine Geldwäscheverdachtsmeldung erstattet werden. Höhere Preisschwankungen sind jedoch in der freien Marktwirtschaft üblich und auch zulässig. Es bleibt abzuwarten, wie die FIU künftig auf solche Verdachtsanzeigen reagiert.

Stand: 27. April 2025

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