Steuernews für Mandanten

Ausgabe:

Ausgabe Mai 2025:

Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß

Hausgeldzahlung in Erhaltungsrücklagen

Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig

Geldwäschemeldung bei Immobilienkauf

Änderung der Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.2.2025

Kleinunternehmerbesteuerung 2025

Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben

Gelegenheitsgeschenke und Anstandsschenkungen

Welche Zuwendungen dürfen steuerfrei verschenkt werden?

Kaufkraftzuschläge 2025

Neues BMF-Schreiben vom 21.1.2025

Neue KI-Verordnung der EU

Was Firmeninhaber sowie Führungskräfte seit Februar 2025 beachten müssen

Mikromezzaninfonds

Bundesregierung legt Mikromezzaninfonds III auf

Mikromezzaninfonds

Das Finanzierungsinstrument

Seit 2013 gibt es das Finanzierungsinstrument für Klein- und Kleinstunternehmen: den „Mikromezzaninfonds“. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz/BMWK vom 10.3.2025 haben seit 2013 über 3.800 Unternehmen und Existenzgründungen mittels der Mikromezzaninfonds I und II eine Finanzierung erhalten.

Zielgruppe und Konditionen

Die Förderung richtet sich an kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Unternehmen können im Rahmen des Förderprogramms bis zu € 100.000,00 erhalten. Für gemeinwohlorientierte Unternehmen oder ökologisch nachhaltige Unternehmen stehen bis zu € 150.000,00 offen. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Weitere Informationen sind auf der Homepage des BMWK unter (www.bmwk.de) erhältlich.

Stand: 27. April 2025

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