Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß
Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig
Änderung der Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.2.2025
Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben
Welche Zuwendungen dürfen steuerfrei verschenkt werden?
Neues BMF-Schreiben vom 21.1.2025
Was Firmeninhaber sowie Führungskräfte seit Februar 2025 beachten müssen
Bundesregierung legt Mikromezzaninfonds III auf
Seit 2013 gibt es das Finanzierungsinstrument für Klein- und Kleinstunternehmen: den „Mikromezzaninfonds“. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz/BMWK vom 10.3.2025 haben seit 2013 über 3.800 Unternehmen und Existenzgründungen mittels der Mikromezzaninfonds I und II eine Finanzierung erhalten.
Die Förderung richtet sich an kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Unternehmen können im Rahmen des Förderprogramms bis zu € 100.000,00 erhalten. Für gemeinwohlorientierte Unternehmen oder ökologisch nachhaltige Unternehmen stehen bis zu € 150.000,00 offen. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Weitere Informationen sind auf der Homepage des BMWK unter (www.bmwk.de) erhältlich.
Stand: 27. April 2025