Steuerneuerungen 2026
Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
Beschlagnahmeverbot für Patientenkartei eines Arztes
Mindestlohnerhöhungen zum 1.7.2026 und 1.7.2027
BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von Krankenhausleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses
FG-Rechtsprechung lehnt Kostenabzug ab
Welche Leistungen Pflegekräfte in Eigenregie durchführen dürfen
Bis zu 30 Karenztage bei Erkrankung eines Kindes
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege enthält außerdem ergänzende Regelungen zum Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengeld erhalten gesetzlich versicherte Eltern auf Antrag, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt ist. Eltern erhalten ab 2026 pro Kind und Elternteil 15 Tage, Alleinerziehende 30 Tage. Damit wurde die in der Corona-Pandemie per Gesetz festgelegte Anzahl der Tage auch für 2026 fortgeschrieben. Ursprünglich waren nur zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil festgeschrieben.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlen Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Stand: 24. Februar 2026