Steuernews für Ärzte

Ausgabe:

Ausgabe Frühjahr 2026:

Steuerneuerungen 2026

Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen

Schutz von Patientendaten

Beschlagnahmeverbot für Patientenkartei eines Arztes

Mindestlöhne in der Altenpflege

Mindestlohnerhöhungen zum 1.7.2026 und 1.7.2027

Umsatzsteuerpflichtige Leistungen privater Krankenhäuser

BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von Krankenhausleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses

Aufwendungen für Abnehmspritzen

FG-Rechtsprechung lehnt Kostenabzug ab

Gesetz zu mehr Kompetenz für Pflegekräfte

Welche Leistungen Pflegekräfte in Eigenregie durchführen dürfen

Beitrag: Kinderkrankengeld 2026

Bis zu 30 Karenztage bei Erkrankung eines Kindes

Mindestlöhne in der Altenpflege

Anpassung der Mindestlöhne

Die Pflegekommission hat sich in einer Sitzung am 19.11.2025 einstimmig für höhere Mindestlöhne in der Altenpflege entschieden. In diesem sowie im kommenden Jahr werden die Pflegemindestlöhne in zwei Stufen angepasst.

Erhöhungsschritte

Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn von aktuell € 16,10 ab 1.7.2026 auf € 16,52 und ab 1.7.2027 auf € 16,95. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab 1.7.2026 € 17,80 und ab 1.7.2027 € 18,26. Und für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn von aktuell € 20,50 auf € 21,03 zum 1.7.2026 sowie auf € 21,58 zum 1.7.2027. Die Lohnerhöhungen basieren auf einer Empfehlung der Pflegekommission. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) setzt diese in einer Verordnung um.

Zusätzlicher Urlaubsanspruch

Die Empfehlung der Pflegekommission sieht weiter vor, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus von neun Tagen pro Kalenderjahr erhalten. Die Empfehlung der Pflegekommission ist bis 30.9.2028 gültig.

Stand: 24. Februar 2026

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